Neue Schwellen für die vereinfachte Buchhaltung
Das am 14. Mai 2011 in Kraft getretene Gesetzesdekret zur Wirtschaftsförderung sieht die Erhöhung der Schwellen für die Anwendung zur vereinfachten Buchhaltung vor.
Die Anwendung dieser Regelung erfolgt rückwirkend und gilt somit bereits für das Geschäftsjahr 2010. Die neuen Umsatzschwellen sind nun:
Tätigkeit | Schwellen für vereinfachte Buchhaltung | Schwellen MwSt-Abrechnung | |
Umsätze des Vorjahres | Umsätze des Vorjahres | ||
Alte Schwelle | Neue Schwelle | ||
Dienstleister | nicht größer als | nicht größer als | nicht größer als |
Andere Tätigkeiten | nicht größer als | nicht größer als | nicht größer als |
Wie bereist erwähnt werden wir Sie in unserem nächsten Rundschreiben in ausführlicher Form über die Neuerungen informieren, welche das Dekret zur Wirtschaftsförderung mit sich bringt.
30. März 2012 Kunden-Lieferanten-Liste Neuerungen erst ab 2013
Die mit der Steuerverordnung Nr. 16/2012 eingeführten Neuerungen gelten für die ab 1. Jänner 2012 durchgeführten Umsätze. Für die bis zum 31. Dezember 2011 durchgeführten Umsätze gelten die bisherigen Regeln. Die Meldung für 2011...
26. März 2012 Eintragung ins Verzeichnis für Zuwendung der 5‰
Der Steuerzahler hat die Möglichkeit 5 Promille seines Steueraufkommens für soziale Zwecke einer bestimmten Einrichtung zuzuwenden. Einrichtungen, welche diese steuerliche Zuwendung von 5 Promille in Anspruch nehmen möchten,...
09. März 2012 Verrechnung Mehrwertsteuerguthaben – Schwelle herabgesetzt
Mit der neuesten Steuerverordnung für Vereinfachungen und Korrekturen im Steuerbereich wurde die Schwelle für die „freie“ Verrechnung des Mehrwertsteuerguthabens mittels Modell F24 von Euro 10.000,00 auf Euro 5.000,00...
12. Januar 2012 Pflicht zur Lagerbuchhaltung
Unternehmen, die in den beiden Jahre 2009 und 2010 jeweils die beiden Schwellen von 5,16 Millionen Euro an Erlösen und von 1,033 Millionen Euro an Endbeständen überschritten haben, sind ab 1. Jänner 2012 verpflichtet, eine...
07. Dezember 2011 Ab 6.12.2011 - Bargeldlimit auf 999,99 Euro reduziert
Als Teil des Rettungspaketes der Regierung um Ministerpräsident Monti wurde mit Gesetzesdekret 201 vom 6. Dezember das Bargeldlimit von 2.499,99 Euro auf 999,99 Euro reduziert. Das Rettungspaket tritt mit sofortiger Wirkung in...