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04.08.10 10:35 online seit 2 Jahr

Quellensteuer auf Ausgben für Wiedergewinnungs- arbeiten und Energiesparmaßnahmen

Mit dem Sparpaket der Regierung (DL 78/2010) wurde mit Art. 25 eine Neuerung eingeführt, die so manches Kopfschütteln verursacht hat. Die Umsetzung dieser Regelung erweist sich als kompliziert und mühsam. Von einem Bürokratie-abbau kann somit erst einmal keine Rede sein.

Die Sachlage stellt sich folgendermaßen dar:

Bei Ausgaben für welche der Auftraggeber eine Steuerbegünstigung in Anspruch nimmt (36% für Wiedergewinnungsarbeiten oder 55% für energetische Sanierungen) muss die Bank des Zahlungsempfängers  (= leistendes Unternehmen/Freiberufler) in Zukunft eine Quellensteuer von 10% einbehalten.

Die Auswirkungen sind erwartungsgemäß vielfältig:

1.    Die Bank des Zahlungsempfängers weiß für Gewöhnlich nicht, ob ein Zahlungseingang sich auf eine Leistung bezieht, für die eine Begünstigung beansprucht wird oder nicht. Der Zentralverband der Banken hat daraufhin einen eigenen Zahlungs-Kodex eingeführt, um die betreffenden Zahlungseingänge ersichtlich zu machen.

2.    Die Bank des Auftragnehmers kann die Quellensteuer eigentlich nicht berechnen, nachdem sich letztere auf den Nettobetrag bezieht, aber die im Zahlungseingang mit enthaltene MwSt nicht bekannt ist. Das Finanzamt hat daher mit Rundschreiben 40/E/2010 entschieden, dass die Banken für die Berechnung der Quellensteuer einfach pauschal eine MwSt von 20% annehmen sollen.

3.    Freiberuflerleistungen und Werkleistungen für Kondominien unterliegen üblicherweise einer Quellensteuer von 20% bzw. 4%. Um zu vermeiden, dass zusätzlich ein Einbehalt von 10% vorgenommen wird, ersetzt laut genanntem Rundschreiben die neu eingeführte Quellensteuer die beiden bisherigen.

Wer also in Zukunft eine Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen möchte, sollte bei der Zahlung darauf achten, dass der richtige Zahlungs-Kodex verwendet wird.

Firmen die Aufträge dieser Art ausführen, müssen hingegen davon ausgehen, dass sich die Liquidität ihrer Unternehmen verschlechtert (ausgenommen Freiberufler, für welche der Steuereinbehalt jetzt geringer ausfällt) und die Bürokratie-Kosten noch mehr zunehmen.


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