Überwachungsratsmandate

Als gesetzliche Rechnungsprüfer übernehmen unsere Berater auch die Funktion als Aufsichts- bzw. Überwachungsräte und/oder Abschlussprüfer. Aktuell bekleiden die Partner der Kanzlei Ämter in verschiedenen Gesellschaften in Norditalien, so etwa bei Banken oder Industrie- und Handelsunternehmen.

Die Tätigkeit des Überwachungsrates laut Art. 2397 ZGB umfasst in erster Linie die Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen, der Grundsätze über die ordnungsgemäße Geschäftsführung und der Angemessenheit von Organisation, Verwaltung und Buchhaltung des Unternehmens. Der Überwachungsrat kann darüber hinaus gleichzeitig mit der Rechnungs- und Abschlussprüfung des jeweiligen Unternehmens betraut werden.